Unser Verein 

UNSER VEREIN





I.P.S.C. Schützen Zusamzell e.V.



1. Allgemeines zum Verein

2. Der internationale Dachverband IPSC

3. Sportliche Ziele und Ausbildung in der Jagd- und Schießsportschule

4. Mitgliedschaft

5. Gebühren

6. Der Verein und das neue Waffenrecht

7. AJS - Ausbildungszentrum für Jagd- und Schießsport

(Vereinsatzung der IPSC Schützen Zusamzell e.V. zum Download)

1. Allgemeines zum Verein

Das IPSC-Schießen ist derzeit eine der am stärksten wachsenden Schießsportarten weltweit und wird immer populärer. Wir freuen uns über alle Besucher und Schützen, die sich im Rahmen unserer Aktivitäten für das sportlichen Schießen und die daraus resultierende freundschaftliche Gemeinschaft in unserem Verein interessieren.


Gerne sind wir bereit, diesen spannenden Sport und die angestrebten Ziele zu erläutern und an praktischen Beispielen zu zeigen..

Unser Verein IPSC Schützen Zusamzell e.V. wurde 1999 gegründet. Wir gehören dem Dachverband BDS (Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.) und in Bayern dem BBS (Bund Bayerischer Schützen e.V.) an. Wir erfolgen das Ziel, den Großkaliber-, bzw. IPSC Schießsport aktiv auszuüben und zu fördern. Seit dem 25. März 2009 organisiert und repräsentiert eine neue vierköpfige Vorstandschaft den Verein:


1. Vorsitzender Thomas Schmid schmid@ipsc-online.com

2. Vorsitzender Robert Unger

Kassierer Sara Kühner sara.kuehner@arcor.de

Schriftführer Tino Tiede t.tiede@ajs-zusamzell.de

Im Jahr 2009 verzeichneten wir 84 Mitglieder.

Die optimal ausgestattete und gepflegte Schießanlage sowie das Vereinsheim gehören dem Ausbildungszentrum für Jagd und Schießsport. Inhaber Tino Tiede ist ebenafalls Mitglied des Vereins und immer für die belange unserer Schützen da.



2. Der internationale Dachverband IPSC




Das IPSC - Schießen ist nach der International Practical Shooting Confederation benannt, dem für diese Sportart zuständigen Weltverband.

Diesem Verband gehören gegenwärtig über 65 Länder an. Er wurde 1975 gegründet und organisiert u.a. Welt- und Europameisterschaften. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der IPSC und der Teilnahme an internationalen IPSC - Wettbewerben ist die Mitgliedschaft im BDS und die erfolgreiche Absolvierung des Sicherheits- und Regeltests. Dazu später im Punkt 3. noch mehr.



Es gibt eine nationale und eine internationale Sportordnung, die sich etwas unterscheiden. Die aktuelle internationale Sportordnung, das 14. IPSC Regelwerk (Version 10/2002) wurde komplett überarbeitet und ist in Deutschland nur mit Einschränkungen gültig (siehe Downloads).


3. Sportliche Ziele und Ausbildung in der Jagd- und Schießsportschule

Ziel des IPSC Schießens ist das Absolvieren eines vorher genau bestimmten und besprochenen Parcours mit präzisen Treffern in möglichst kurzer Zeit. Dabei wird der sicheren Handhabung des Sportgerätes größte Aufmerksamkeit geschenkt. Eine umfangreiche Ausbildung ist dafür wichtig und erforderlich.

Unsere Schießtrainer (Tino Tiede, Klaus Kraus, Toralf Bauch), allesamt erfahrene Ausbilder und Wettkampfschützen im Bereich des jagdlichen und sportlichen Schießens, bilden jedes Vereinsmitglied individuell, entsprechend dem gewünschten sportlichen Engagement, aus. Alle Mitglieder durchlaufen diese intensiven Schulungen, um in jedem Fall ein Höchstmaß an Sicherheit im Umgang mit den Sportgeräten und die kontinuierliche Verbesserung ihrer Schießleistungen zu erreichen.

Zu Beginn der Ausbildung werden theoretische Grundlagen u.a ein Sachkundelehrgang, Sicherheitsvorschriften durch einen IPSC Sicherheit- und Regeltest (kurz SuRt) vermittelt. Die Präzision und Geschwindigkeit beim Schießen bilden daraufhin die Schwerpunkte der praktischen Übungen im weiteren Trainingsverlauf. Dem sehr präzisen Treffen aus allen Entfernungen wird dabei besondere Bedeutung zugemessen. Die beim IPSC Schießen verwendeten lateinischen Begriffe Diligentia Vis Celeritas, kurz DVC stehen für Präzision, Kraft und Geschwindigkeit und sollen beschreiben, worauf es in dieser Disziplin ankommt.


4. Mitgliedschaft

Aufnahmeanträge liegen als Formular in unserem Vereinsheim aus und sind schriftlich an die Vorstandschaft zu richten. Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die schriftliche Zustimmung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich.

Mitglied können alle Personen werden, die sich in geordneten Verhältnissen befinden und über einen guten Leumund verfügen. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft im Rahmen einer Ausschusssitzung. Jedes neu aufgenommene Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis des BDS und die Vereinssatzung.

Die Mitglieder haben das Recht, an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen und von den angemieteten Einrichtungen des Vereins Gebrauch zu machen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verein nach besten Kräften zu fördern, die festgesetzten Beiträge zu leisten und die Vorschriften zu beachten. Sportliches und ehrliches Verhalten beim Schießen ist wesentliche Pflicht der Mitgliedschaft.


5. Gebühren

Wir erheben für die Mitgliedschaft im Verein eine jährliche Gebühr von 87,- Euro (im Banklastschriftverfahren). Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
10,- Euro erhält der Verein. Diesen Teilbetrag verwendet der Verein für Vereinswettbewerbe, Vereinsfeiern, Förderung der Jugendarbeit, Mitgliederförderung bei größeren, meist internationalen Wettbewerben und Meisterschaften.
26,- Euro werden dem Verband „Bund Bayerischer Schützen e.V.“ weitergeleitet. Damit ist u.a. der Versicherungsschutz über den Verband gewährleistet. Bei der Erstbeantragung der Verbandmitgliedschaft werden zusätzlich 8,- Euro Ausweisgebühr erhobe
51,- Euro erhält die Jagd- und Schießsportschule für jährliche Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen in die Schießanlage.

Im Rahmen der gesonderten AJS-Mitgliedschaft werden zusätzlich Rabatte bei Neukauf von Sportgeräten, Ausrüstung, Munition, Wiederladezubehör und Wiederladepulver und auch für angebotene AJS-Kurse gewährt.

Der Unkostenbeitrag für das regelmäßige Benutzen der Schießanlage (2-6 maliges Schießen im Monat) wird, nicht vom Verein sondern von der Jagd- und Schießsportschule monatlich auch über das Banklastschriftverfahren erhoben. Vermietungen der Schießanlage für Gruppen werden nach gültiger Preisliste oder in Absprache mit der Jagd- und Schießsportschule geregelt (siehe Preise).


6. Der Verein und das neue Waffenrecht

Seit 1. April 2003 ist das neue Waffenrecht in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hat es am 4. April 2003 für verfassungskonform erklärt.

Die erforderliche Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz und die Verwaltungsvorschriften werden erst in einigen Monaten erlassen. Zum Vollzug des Gesetzes hat das Bundesinnenministerium Hinweise erlassen, die von den Ländern umgesetzt und an die Behörden weitergegeben werden müssen. Zu befürchten ist, dass es in den ersten Wochen und Monaten zu erheblichen Problemen bei der Erteilung von Erlaubnissen zum Waffenerwerb kommen wird. Zurzeit gibt es noch keinen anerkannten Schießsportverband und keine genehmigte Schießsportordnung.

Nachfolgend einige Punkte, die u.a. wichtig für uns als Verein sind. Weiterführende Informationen zum neuen Waffenrecht, insbesondere die Änderungen, die Sportschützen direkt betreffen, können von der Vorstandschaft oder auf der Webseite unter dem Punkt Downloads abgerufen werden.


6.1. Ausscheidende Mitglieder (§ 15 Absatz 5)

Aus dem Verein ausscheidende Mitglieder, die Inhaber einer WBK sind, müssen der zuständigen Behörde (je nach Bundesland Polizei, Ordnungsbehörde, Landratsamt) gemeldet werden. Also: Mitglieder befragen, ob sie eine WBK besitzen.


6.2. Versicherung (§ 27 Absatz 1)

Vereine, die eine Schießstätte betreiben, müssen eine Haftpflichtversicherung bis 1 Million Euro pauschal und eine Unfallversicherung bis 100 000 Euro bei Invalidität und 10 000 Euro bei Tod nachweisen. Soweit nicht die Globalversicherung der Verbände bzw. der Sportbünde dieses Risiko abdeckt, ist hier Vorsorge zu treffen.


6.3. Schießen durch Kinder und Jugendliche (§ 27)


Unter 12 Jahren darf nicht geschossen werden, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Diese Altersgrenze gilt nicht für die Armbrust! Von 12 bis 14 Jahren darf nur mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen geschossen werden, wenn eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Person das Schießen beaufsichtigt. Geeignet ist nach den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Schützenbundes grundsätzlich eine Person, die mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit nachweisen kann oder eine der Lizenzen des DSB erworben hat. Von 14 bis 16 Jahren gilt dies auch für das Schießen mit sonstigen Waffen. In allen Fällen ist das schriftliche Einverständnis der/des Sorgeberechtigten erforderlich. Ab 16 Jahren bestehen keine Beschränkungen. Bei Nachfrage der Behörde sind die Voraussetzungen glaubhaft zu machen, d. h. ein schriftlicher Nachweis ist zunächst noch nicht erforderlich.


6.4. Aufbewahrung

Für die Aufbewahrung von Waffen im Vereinshaus gibt es zurzeit keine detaillierten Regelungen. Im Einzelfall soll eine Sicherung erforderlich sein, die unter Einbeziehung der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen nach Art und Zahl der Waffen sowie nach Lage des Schützenhauses abzustimmen ist.


6.5. Nachweispflicht (§ 15 Absatz 1)

Der Verein ist verpflichtet, während der ersten drei Jahre nach Erwerb einer WBK-pflichtigen Waffe einen Nachweis über die schießsportlichen Aktivitäten des Mitgliedes zu führen. Diese Regelung gilt nur für den Neuerwerb und nur für die ersten drei Jahre. Der Nachweis kann erbracht werden durch ein allgemeines Schießbuch oder eine Schießkladde, die jeder Sportschütze für sich führt.


7. AJS - Ausbildungszentrum für Jagd- und Schießsport

Die Jagd- und Schießsportschule AJS versteht sich insbesondere als Ausbildungsstätte, in der ambitionierte Schützen eine fundierte Ausbildung erhalten und ist somit kein Schießstand im herkömmlichen Sinn.

Bei der Gründung des Vereins „IPSC-Schützen Zusamzell e.V.“ war der Gedanke ausschlaggebend, Sportschützen eine kontinuierliche Verbesserung Ihres Könnens zu ermöglichen. So wurde ein Konzept erarbeitet, das jeden Schützen als Individuum mit seine persönlichen Interessen und Neigungen anerkennt, denen er auch, innerhalb den Festlegungen unseres Verbandes, nachgehen kann.

Wir versuchen, auf jeden einzelnen Schützen einzugehen und seine persönlichen Stärken zu fördern. Diese Art der Ausbildung verlangt Zeit gepaart mit Ausdauer und steht jedem großen Kommerz entgegen.

Aus diesen Überlegungen entsprang unser Verein, der auf Grundlage einer professionell geführten Schießanlage bereits seit fünf Jahren seine „Früchte“ trägt und zeigt, dass dieses Konzept schlüssig ist.

7.1 Schulungsbetrieb

Grundsätzlich sind alle Personen mit einwandfreiem Leumund und aufrichtigem Interesse am sportlichen, dynamischen Schießen herzlich willkommen.

Wir achten auf eine fundierte Grundlagenschulung und den sicheren, pflichtgemäßen Umgang mit den Großkalibersportgeräten. Jeder neue Schütze beginnt als sog. „Newcomer“. Völlig uninteressant ist dabei, ob er bereits Umgang mit Waffen hatte oder nicht. Oftmals haben es in der Ausbildung völlig unvoreingenommene Personen leichter als sog. „alte Hasen“.

Jeder kann sich kostenlos den Schießbetrieb ansehen. Bei Gefallen wird die Teilnahme am weiteren Ausbildungs- bzw. Vereinsgeschehen schriftlich vereinbart sowie ein persönlicher Einführungskurs terminiert.

Zu Beginn werden alle relevanten Sicherheitsbestimmungen und der grundsätzliche Ausbildungsverlauf erklärt und gezeigt. Im weiteren Verlauf erläutern wir in einer Gruppe von Newcomern die Grundlagen des praktischen Schießens und setzen sie in einem ersten Training praktisch um. Die Gruppengröße ist so gestaltet, dass einerseits das individuelle Können gesteigert und gleichzeitig die soziale Komponente gefördert wird.

Sollte sich in dieser Anfangszeit zeigen, dass ein Schütze unzuverlässig ist oder seine geistige Haltung zu diesem Sport nicht passt, so besteht beiderseitig die Möglichkeit, einzuwirken und sich wieder zu trennen.

Selbstverständlich ist es auch möglich, im Kreise von Freunden eine eigene Gruppe zu initiieren.

Unsere Schützen legen Schießprüfungen ab, die eine Aussage ihres Sicherheitsverhaltens und ihrer Schießfertigkeiten unter Prüfungsbedingungen erlauben. Diese Prüfungen führen innerhalb von AJS zur Einteilung in Leistungsklassen, den sogenannten „Levels“. Nach entsprechenden Schulungen, einem gezielten Training und der abgelegten Prüfung, werden so aus Newcomern im Level I geschultes Schütze im Level II (Basic) und später Fortgeschrittene im Level III (Advanced) u.s.w.

Nur durch kontinuierliches Training (nicht nur durch lapidares Übungsschießen) wird eine nachhaltige Verbesserung des gesamten Könnens erreicht. Hierbei ist stets ein Trainer auf entsprechendem Niveau anwesend und zeigt sein Können selbst.

7.2 Die Schießanlage

Unsere Schießsportstätte verfügt über sämtliche Trainingsmöglichkeiten, die ein ambitionierter Wettkampfschütze benötigt.

Die Schießanlage ist als Schießstätte im Sinne § 27 WaffG neu auf das IPSC-Schießen mit seinen Einrichtungsgegenständen abgenommen.

Hochkarätige Schützen wie Max Wiegand, Eric Grauffel und Saul Kirsch zeigen durch Ihre Aussagen und Ihr Kommen, dass unsere Anlage neuesten Trainingsmöglichkeiten gerecht wird.

Auch Trainingsmöglichkeiten außerhalb der Schießstätte, wie das Naherholungsgebiet „Westliche Wälder“ und die Sporthalle in unmittelbarer Nachbarschaft lassen kaum Wünsche offen.

7.3 Die Trainer

Unsere Trainer und Ausbilder verfügen über staatlich zugelassene Zertifikate sowohl im Umgang mit Jugendlichen als für den Erwachsenensport. Neben einer fundierten Ausbildung wird großer Wert auf den menschlich korrekten Umgang gelegt. Selbstverständlich besuchen wir entsprechende Kurse der Verbände, um aktuelle Kenntnisse über das spezifische Regelwerk zu erwerben.

Auch in diesem Bereich sind wir bemüht, einen möglichst hohen Standard zu bieten und den gesetzlichen Vorschriften des Waffengesetzes Genüge zu tun.

7.4 Rechte und Pflichten

Von einem Sportschützen wird erwartet, dass er mindestens zwei Mal im Monat trainiert. Ein straffes, wöchentliches Training ist dann unerlässlich, wenn Wettkämpfe zu bestreiten sind.

Selbstverständlich bieten wir neben dem Leistungssport auch Trainingsmöglichkeiten für den Breitensportler. Vor dem Hintergrund dass unsere Art des Schießens weit mehr Ansprüche an den Schützen stellt, als dies bei den statischen Disziplinen der Fall ist, geben wir zu bedenken, dass ein wenig trainierter Schütze immer eine latente Sicherheitsgefährdung darstellt.

Wir gehen davon aus, dass ein ambitionierter Schütze regelmäßig einmal in der Woche seinem Hobby frönt.

Die Pflicht zur Mithilfe an der Erhaltung unserer Sportstätte wird lediglich in einem vertretbaren Maße gefordert. Wir erwarten von jedem Schießteilnehmer, dass die Anlage wieder vorbildlich nach dem Training verlassen wird.

Jährlich wird ein Instandhaltungstag durchgeführt. An diesem Tag stehen neben Säuberungsarbeiten auch kleinere Reparaturen an, die unseren Vereinsmitgliedern mit Teamgeist, Freude und Engagement bewerkstelligt werden. Im Anschluss bietet ein gemütliches Beisammensein den Abschluss eines mühevollen – jedoch sehr netten Tages.